- die technischen Nachweise für Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz
- die notwendigen Nachweise nach dem GebäudeEnergieGesetz GEG (Wohn- und Nichtwohngebäude)
einschließlich aller Unterlagen nach der Richtlinie BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
für eine Förderung von Effizienzhäuser bei Sanierung und Neubau
- die Projektierung und Nachweise für den Passivhausstandard
- Konstruktionszeichnungen für Holz-, Stahl- und Massivbauten und Bauteile
- Bewehrungspläne für den Stahlbetonbau
- Entwurf- und Genehmigungspläne
- Werkpläne als Weiterentwicklung von Entwurf- und Genehmigungsplanung
zu technischen, ökologischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten verschiedener Verfahren und Bauweisen,
bei Eigenbau oder Vergabe von Bauleistungen.
Und wir überwachen Bauvorhaben.
Wir werden beauftragt durch
- Bauherren
- Architekten
- Handwerksbetriebe
der Baubranche